§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Transportaufträge, Speditions- und Logistikleistungen der Aksoy GmbH (nachfolgend „Aksoy" oder „Auftragnehmer") gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber").
Für Transportleistungen gilt ergänzend das Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere §§ 407 ff. HGB (Frachtvertrag), sowie internationale Übereinkommen (insbesondere CMR für grenzüberschreitende Transporte), soweit anwendbar.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Aksoy stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss & Auftragserteilung
- Transportaufträge kommen durch schriftliche (E-Mail, Fax) Auftragsbestätigung durch Aksoy oder durch tatsächliche Übernahme der Sendung zustande.
- Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Aksoy.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Transports erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig mitzuteilen (Warenbezeichnung, Gewicht, Maße, Temperaturanforderungen, Gefahrgutklassen, Lieferadresse, Ansprechpartner).
§ 3 Transportdurchführung & Temperaturführung
- Aksoy führt Kühltransporte mit geeigneten, temperaturgeprüften Fahrzeugen durch und hält die vereinbarten Temperaturbereiche ein, sofern die Ware zum Zeitpunkt der Übernahme bereits die vereinbarte Temperatur aufweist.
- Bei temperaturgeführten Transporten wird die Einhaltung der Temperatur durch Telematik-Systeme lückenlos aufgezeichnet und auf Anfrage dokumentiert übergeben.
- Aksoy ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen, die denselben Qualitäts- und Compliance-Anforderungen unterliegen.
- Abweichungen von vereinbarten Lieferterminen, die auf höherer Gewalt (Witterung, Grenzschließungen, Verkehrsbehinderungen) beruhen, begründen keine Haftung von Aksoy.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an Aksoy ordnungsgemäß verpackt, gekennzeichnet und – bei Kühltransporten – auf die vereinbarte Transporttemperatur vorgekühlt ist.
- Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Transportdokumente (Lieferschein, CMR-Frachtbrief, Gefahrgutdokumente etc.) rechtzeitig bereit.
- Für Schäden, die durch unzureichende Verpackung, fehlerhafte Temperaturvorkühlung oder unvollständige Dokumentation entstehen, haftet der Auftraggeber.
§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach den jeweils vereinbarten Frachtraten. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
- Bei Zahlungsverzug ist Aksoy berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 6 Haftung
- Die Haftung von Aksoy für Güter- und Verspätungsschäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB (§§ 425 ff.) sowie bei grenzüberschreitenden Transporten nach der CMR.
- Die Haftung für Güterschäden ist auf 8,33 SZR je kg begrenzt (§ 431 HGB), soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
- Für temperaturgeführte Transporte gilt die Haftungsbegrenzung insbesondere dann nicht, wenn nachgewiesen wird, dass Aksoy die Temperaturvorgaben schuldhaft nicht eingehalten hat und dies zum Schaden geführt hat.
- Aksoy haftet nicht für Schäden, die auf falschen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen.
§ 7 Reklamationen & Schadensanzeige
- Äußerlich erkennbare Schäden müssen bei Übernahme der Sendung durch den Empfänger auf dem Frachtbrief vermerkt werden.
- Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind Aksoy unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen.
- Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Haftung von Aksoy für Schäden ausgeschlossen, es sei denn, Aksoy hat den Schaden arglistig verborgen.
§ 8 Gerichtsstand & Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Schwäbisch Gmünd, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Januar 2025 · Aksoy GmbH · Bucher Weg 22 · 73529 Schwäbisch Gmünd